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Erstattung der Yogakurse durch die gesetzlichen Krankenkassen

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Die Zertifizierung der Yogakurse bei der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) ist abgeschlossen und ich freue mich, dass die Krankenkassenanerkennung der Kurse nun vorliegt.

Was als Präventionsmaßnahme zertifiziert werden kann legt der „Leitfaden Prävention“ fest, auf den sich alle gesetzlichen Krankenkassen geeinigt haben. So wird verlangt, dass professionelle Trainer die Kurse leiten, dass wissenschaftlich begründete Konzepte vorliegen und dass die Kurse in Gruppen stattfinden.

Der erste Schritt war die Anerkennung meiner Ausbildung als Yogalehrerin, im zweiten Schritt wurden die Kurskonzepte geprüft und genehmigt.

Die meisten Krankenkassen bieten ihren Versicherten an, pro Jahr zumindest einen Kurs zu belegen. Die Kurse bestehen aus 8, 10 oder 12 Terminen und finden über mehrere Wochen verteilt statt. Manche Kassen erlauben auch die Teilnahme an vier oder fünf solcher Kursprogramme pro Jahr. Erstattet werden oft bis zu 80% der Kursgebühren, manchmal gibt es eine Obergrenze von 80,-€ oder 100,-€ je Kursreihe. Meist wird verlangt, dass an mindestens 80 Prozent der Kurstermine teilgenommen wird.

Erkundigt euch bei eurer Krankenkasse ob und wie viele Kurse belegt bzw. erstattet werden können und welche Bestimmungen für die Teilnahme gelten.

Hier die kommenden Kurstermine:

März – Juni 2022
Montags: 21.03.2022 – 06.06.2022 (10 Termine)
Mittwochs: 24.03.2022 – 08.06.2022 (10 Termine)
In den Osterferien finden keine Kurse statt!

Juni – August 2022
Montags: 13.06.2022 – 01.08.2022 (8 Termine)
Mittwochs: 15.06.2022 – 03.08.2022 (8 Termine)

Wir treffen uns auf der Matte 🙂